Skizze s/w eines Baumstamms und einer Motorsäge

Es gibt viele Gründe, warum ein Baum gefällt werden muss. Hier gehe ich davon aus, dass du dir bereits ausführlich Gedanken gemacht hast, ob dieser Baum wirklich gefällt werden musst. Denn in diesem Artikel geht es um all die Dinge, die du beachten musst, bevor du deinen Baum fällst.

Du darfst deinen Baum nicht einfach so fällen.

Warum darf ich meinen Baum nicht fällen? Dieser Baum steht auf meinem Grundstück! Das ist mein Baum. Mit diesem Baum mache ich, was ich will.

Die am häufigsten gestellte Frage in meinem Berufsleben.

Also, warum nicht? Sortieren wir die Antworten und das Vorgehen von einfach nach aufwendiger.

Die 6 Schritte, bevor du deinen Baum fällen darfst

1. Schau in die Baumschutzsatzung

In der Baumschutzsatzung ist festgelegt, welche Bäume innerhalb des Stadtgebietes geschützt sind. Geschützt heißt, dass sie nicht ohne Genehmigung durch das Umweltamt gefällt werden dürfen, egal, in wessen Besitz und auf welchem Grundstück sie stehen.

Das betrifft häufig nicht nur die dreihundert Jahre alte Dorflinde auf dem Marktplatz. Grundsätzlich kann jede Stadt selbst entscheiden, welche Bäume geschützt sind, deshalb ist es wichtig, zu prüfen, ob deine Heimatstadt oder Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat und was darin festgelegt ist.

Ein paar häufige Schutzmerkmale:

  • Die Größe des Baumes, häufig festgemacht am Stammumfang. Bäume mit einem Stammumfang über 80cm in einem Meter Höhe (z.B.) sind geschützt. Manchmal wird es Anhand der Schnittfläche in Quadratzentimenter bestimmt. Wie mit mehrstämmigen Bäumen zu verfahren ist, ist ein Thema, das höchst kreativ gelöst wird. Nimm dir Zeit, die Bestimmungen deiner Heimat zu verstehen.
  • Nadelbäume sind auch geschützt. Niemand scheint zu glauben, dass das wirklich vollwertige, wertvolle Bäume sind, nur weil sie beim arboresken Herbst-Fasching nicht mitmachen. Aber so ist es. Du darfst deinen dreizehn Meter hohen ausgepflanzten Weihnachtsbaum nicht fällen, nur weil er das Zimmer deiner Tochter in eine lichtlose Gruft verwandelt. Denk daran, bevor du ihn einpflanzt. (Wirklich, bitte, denk daran, wie groß Bäume werden, bevor du sie pflanzt.)
  • Ersatzpflanzungen sind geschützt. Wie es zu Ersatzpflanzungen kommt, erkläre ich weiter unten. Wichtig ist hier, sich zu merken, dass auch der kleine, frisch vom Bauträger gepflanzte Baum in ihrem Garten geschützt sein könnte. Falls ihr in einem Neubau wohnt und der Bauträger den Baum gepflanzt hat, ohne euch vorher zu fragen, ist es sogar sehr wahrscheinlich eine Ersatzpflanzung.

Warum verbietet die Stadt, Bäume zu fällen?

Bäume sind extrem wichtig für ein lebenswertes Umfeld.

Sie produzieren Sauerstoff, reinigen die Luft, werfen Schatten und verbessern damit das Klima in den Städten ganz ungemein. Du hast sicherlich schon davon gehört, dass es in Städten deutlich wärmer ist als im Umland. Bäume wirken dem entgegen. Deshalb haben Städte ein Interesse daran, ihren Baumbestand möglichst zu erhalten, wenn nicht gar zu vergrößern.

Weil Bäume langsam wachsen, sind alte und damit große Bäume von besonderem Schutzinteresse. Dass schlägt sich in den Schutzbestimmungen der Satzungen nieder.

Außerdem bieten Bäume Lebensraum. Nicht nur für Vögel und Fledermäuse, auch für Eichhörnchen, Insekten und so weiter. Da wir uns inzwischen in Deutschland einig sind, dass eine hohe Biodiversität gut für die Menschheit ist, versuchen wir, Bäume zu schützen.

„Bäume sind Freunde, kein Futter.“

frei nach „Findet Nemo“

Ein paar Merkmale, die die Fällgenehmigung erleichtern

  • Obstbäume sind häufig nicht geschützt. Ich bin mir nicht ganz sicher, warum ausgerechnet die nicht geschützt sind, aber ein Grund scheint ihre relativ geringe Größe und Lebenserwartung zu sein. Der Verlust eines Obstbaumes ist also relativ gesehen nicht so extrem im Blick auf Klima und Biodiversität. Okay. Hier ist ein spannendes Urteil zu dem Thema.
  • Halbtote Bäume voller Schimmel, Fäulen und Rissen sind zwar häufig ein Paradies für Fauna und Flora, aber auch ein Risiko für Menschen. Niemand möchte, dass jemanden ein Baum auf den Kopf fällt, auch nicht die Leute vom Umweltamt. Deshalb dürfen Bäume, die geprüftermaßen nicht mehr verkehrssicher sind, gefällt werden.

Gut. Die Satzung ist studiert, und du hast dir deinen Baum genau angeschaut, bestimmt und vermessen.

Entweder, dein Baum unterliegt der Baumschutzsatzung oder nicht. Falls er ihr nicht unterliegt, und es die richtige Zeit des Jahres des Jahres (s.u.), darfst du deinen Baum jetzt fällen.

Falls er aber geschützt ist, folgt als nächstes

2. Der Antrag zur Fällung

Dort, wo du die Baumschutzsatzung gefunden hast, wirst du auch ein Formular finden, mit dem du die Erlaubnis zur Fällung beantragst. Das füllst du nach bestem Wissen und Gewissen aus und reichst es ein.

Vielleicht werden Fotos des Baums verlangt, oder ein Plan, in dem Position und Größe des Baums ablesbar sind.

Es folgt das übliche Hin- und Her mit dem Amt, das im allgemeinen umso besser funktioniert, je mehr man das Gegenüber als kompetenten Menschen wahrnimmt und anspricht. Ein Sachbearbeiter will nicht dein Leben zerstören, nur, weil er nicht sofort Hurra! ruft.

Wenn es keinen guten Gründe gibt, die dagegen sprechen, wird die Fällgenehmigung erteilt.

Gegen Auflagen. Auch davon wirst du vermutlich schon in der Satzung gelesen haben. Grob gesagt musst du den Schaden, den du durch die Fällung anrichtest, wieder beheben.

3. Ausgleich für die Fällung deines Baums

Hier kommt die Ersatzpflanzung ins Spiel, die ich weiter oben schon erwähnt habe. Als Ausgleich für die Fällung deines Baumes musst du – einen Baum pflanzen. Tatsächlich wirst du mindestens einen Baum pflanzen müssen.

Ich kenne Städte, die für einen gefällten Baum, je nach dessen Größe und Wert in Sachen Klimaschutz und Biodiversität bis zu acht Bäume Ersatz fordern. Weil Bäume nun mal verdammt lange brauchen, um groß zu werden. Also müssen für viele Jahre viele kleine (junge) Bäume einen großen ersetzen.

Aus dem oben beschriebenen Grund zählen Obstbäume nicht als Ersatzpflanzung. Wenn du also die riesige Linde fällst, um stattdessen Platz für deinen eigenen Apfelbaum zu haben, musst du immer noch Ersatz leisten. Außerdem werden in den meisten Städten mindest Größen für die Ersatzpflanzungen angegeben. Baumarktware ist meistens zu klein.

Starrst du jetzt ein wenig entsetzt in deinen vierzig Quadratmeter Garten und fragst dich, wie du acht Bäume unterbringen sollst? Übrigens, dass ist genau der Grund, warum dein Bauträger dir eine Ersatzpflanzung in den Garten gesetzt hat. Nicht aus Bösartigkeit, aber vermutlich musste er ungefähr ein Dutzend Ersatzpflanzungen leisten für die Fällung aller Bäume, die im Baufeld standen.

Alternativen zur Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück

  • Du hast ein zweites Grundstück oder einen Freund mit Grundstück – nicht zu weit entfernt – die die Ersatzpflanzungen aufnehmen können. Viele Ämter lassen sich darauf ein, wenn die Pflanzung nicht auf dem gleichen Grundstück erfolgt, solange es in der Nähe ist. Nähe ist ein dehnbarer Begriff.
  • Du leistest Ablöse. Das heißt, du zahlst der Stadt einen Betrag X pro zu leistender Ersatzpflanzung. Mit diesem Geld pflanzt die Stadt die Bäume, die du nicht pflanzen kannst.

Wenn du nun deine Fällgenehmigung hast und die Ersatzleistung geklärt ist, bleibt noch eines zu tun:

4. Schau in den Kalender.

In der Zeit vom 1. März bis 30. Septemberin ist es verboten, Bäume zu fällen oder Gehölze zu schneiden.

Das dient dem Naturschutz, detaillierter, dem Schutz von Tieren (Vögeln vor allem), die in dieser Zeit brüten. Festgelegt ist das im Bundesnaturschutzgesetz §39. Es gibt Ausnahmen.

Deine Gartenhecke darfst du schneiden. Das Prinzip ist das gleiche wie mit Jagdzeiten. Es werde keine Tiere geschossen, die gerade ihre Jungen aufziehen und es werde keine Bäume gefällt, in denen Aufzuchten stattfinden.

Der 30. September ist gerade vorbei. Bis Ende Februar hast du jetzt also Zeit, deinen Baum zu fällen. Sprich vorher am besten noch mit deinen Nachbarn.


Wenn du diesen Artikel im Sommerhalbjahr gefunden hast, und nicht bis zum Winter warten kannst, musst du jetzt folgendes tun: Informiere das Umweltamt deiner Heimat oder, wenn es das bei dir nicht gibt oder es nicht zuständig ist, die Untere Naturschutzbehörde. Erkläre, warum der Baum gefällt werden muss und warum er jetzt gefällt werden muss und dass da gerade nichts brütet.

Wenn du das tust, solltest du wirklich gute Gründe haben, warum die Fällung nicht warten kann. Verkehrssicherheit ist z.B. ein gutes Argument.

Als nächstes kommt die Aufforderung, den Baum von einer qualifizierten Person begutachten zu lassen. Privat Personen zählen nicht als qualifiziert. Baumpfleger, Biologen oder Zoologen machen sich gut, Förster, Waldarbeiter, sind genauso gern gesehen. Die teilen Umweltamt oder Naturschutzbehörde ihre Einschätzung mit. Wenn wirklich nichts da ist, und die Ausnahmegenehmigung erteilt wird, muss innerhalb von wenigen Tagen gefällt werden, damit nicht zwischendurch doch noch ein paar Federviecher einziehen.

Wenn man sich das in der Praxis anschaut, macht es Sinn, eine Fachfirma zu beauftragen, die mit den Ämtern spricht, den Baum begutachtet und auch gleich fällt.


5. Nachbarn

In Bezug auf Bäume fallen Nachbarn in zwei Kategorien:

  1. „Ihr Baum versperrt mir die Sicht / nimmt mir das Licht / wird umstürzen und meine Kinder töten! Fällen Sie sofort den Baum!“
  2. „Ihr Baum ist ein Lebewesen und älter als Sie! In seiner Krone ziehen niedliche Meisen ihre Kinder auf! Wie können Sie es wagen, diesen Baum zu fällen, Sie Monster!“

Nachbarn der Kategorie 1. machst du gerade sehr glücklich. Sprich mit ihnen aber unbedingt über die Ersatzpflanzungen, bevor du sie pflanzt. Nachbarn der Kategorie 2 sprichst du am besten schon an, bevor du dich an das Amt wendest. Erklär ihnen deine Sicht der Dinge, warum der Baum leider entfernt werden muss, und warum es keine Alternativen gibt. Erzähl von den Ersatzmaßnahmen, und der Fällfreien Zeit, die du natürlich einhalten wirst.

Ich persönlich mag Nachbarn der Kategorie 2 fast lieber als solche der Kategorie 1. Weil wir eins gemeinsam haben: Wir haben Bäume wirklich, wirklich lieb, je größer und älter, desto besser. Ein größer, alter Baum in deinem Garten gehört zu den besten Dingen, die deinem kleinen Garten passieren können.

Demnächst kommt hier noch ein Artikel zum Warum. Bis dahin reicht als Anfang vielleicht dieser Artikel.

Zum Abschluss noch eine kleine Zusammenfassung:

  1. Prüfe, ob du eine Baumschutzsatzung beachten musst, was in ihr steht und ob dein Baum geschützt ist
  2. Antrag zur Fällung
  3. Ersatzleistungen
  4. Blick in den Kalender
  5. Kommunikation mit Nachbarn

Nachdem du nun deinen Baum fällen darfst, rate ich dir noch dringend: Überleg dir genau, ob du das selbst machen musst. Fällungen gehören zu den gefährlichsten Gartenarbeiten überhaupt. Aus gutem Grund ist Waldarbeiter einer der Berufe mit dem höchsten Berufsrisiko in Deutschland.

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6 Kommentare

  1. Informativer Artikel zum Thema Baum fällen. Es stimmt, dass es wichtig ist, in der Baumschutzsatzung nachzusehen, ob die Fällung erlaubt ist, da ansonsten empfindliche Strafen drohen. Wir wollen auch schon lange einen Baum in unserem Garten fällen, aber dies ist aufgrund der Rechtssprechung nicht gestattet.

    • Wie ärgerlich. Vielleicht kann ich weiterhelfen?

  2. Gute Hinweise zum Thema Baum fällen. Gut zu wissen, dass 80 cm Stammumfang ein Hinweis dafür sind, dass dieser Baum geschützt ist. Ich habe erst einen Schrebergarten gekauft und überlege dort einige Bäume fällen zu lassen.

    • Vielen Dank!
      Bitten beachte, dass die 80cm nur ein grober Hinweis sind. Es gibt Satzungen, die andere Parameter ansetzen, und auch welche, die bereits schmalere Bäume schützen (Von Sonderregelungen für bestimmte Arten oder Standorte ganz zu schweigen). Ich würde dir raten, die Satzungen, die in deiner Stadt und deiner Schrebergartenanlage gelten, zu lesen, bevor du zur Tat schreitest.

  3. Ich möchte einen Baum in meinem Garten fällen. Da muss ich allerdings auch erst mal in die Baumschutzsatzung schauen. Ich bin mir nicht ganz sicher, welche Bäume geschützt sind.

    • Die Satzung hilft dir weiter. Denk dran, du hast nur noch bis Ende Februar, sonst brauchst du generell eine Sondergenehmigung (Bis Oktober)


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